Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

Durch die Anforderung des Exposés erklärt sich der Empfänger (Maklerkunde) mit den vorliegenden Geschäftsbedingungen der MONRATI Real Estate GmbH & Co. KG einverstanden. Mit der Anforderung des Exposés kommt zwischen dem Maklerkunden und der MONRATI Real Estate GmbH & Co. KG ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, der Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen ist.

  1. Vertraulichkeit/Weitergabeverbot

Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt, die der Maklerkunde von der MONRATI Real Estate GmbH & Co. KG erhält, sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MONRATI Real Estate GmbH & Co. KG untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch durch MONRATI Real Estate GmbH & Co. KG wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

  1. Angebote

Die Angebote von MONRATI Real Estate GmbH & Co. KG erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die durch MONRATI Real Estate GmbH & Co. KG erteilten Angaben und vorgelegten Unterlagen beruhen auf Informationen und Mitteilungen Dritter. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben oder Unterlagen (z. B. Energieausweis) oder für das Fehlen von Angaben oder Unterlagen (z. B. Energieausweis), die der Verkäufer/Vermieter der MONRATI Real Estate GmbH & Co. KG nicht ausgehändigt hat, ist ausgeschlossen. Es obliegt daher dem Maklerkunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

  1. Entstehen des Provisionsanspruchs

Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung von MONRATI Real Estate GmbH & Co. KG im Falle des Ankaufs, Tauschs oder der Anmietung. Der Provisionsanspruch von MONRATI Real Estate GmbH & Co. KG entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung von MONRATI Real Estate GmbH & Co. KG ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von MONRATI Real Estate GmbH & Co. KG nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch von MONRATI Real Estate GmbH & Co. KG nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht somit insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

  1. Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch der MONRATI Real Estate GmbH & Co. KG wird fällig, sobald ein Kaufvertrag/Tauschvertrag/Mietvertrag eines vermittelten Angebotes abgeschlossen ist. Die Provisionszahlung ist nach Rechnungserhalt binnen 14 Tagen verdient und fällig. Die MONRATI Real Estate GmbH & Co. KG hat das Recht, bei Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Falls der Hauptvertrag ohne die Anwesenheit der MONRATI Real Estate GmbH & Co. KG abgeschlossen wird, ist der Maklerkunde verpflichtet, der MONRATI Real Estate GmbH & Co. KG unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu geben.

  1. Höhe der Provision

Die Provision wird auf Basis des Gesamtkaufpreises bzw. des Gesamtmietpreises berechnet. Im Falle eines Immobilientausches – wenn beide Vertragsparteien das Eigentum an ihren Immobilien jeweils entgeltlich auf die andere Vertragspartei übertragen – ist die Bemessungsgrundlage für die Provision der jeweilige Gegenwert der von diesem Maklerkunden erworbenen Immobilie, wie er vom Notar in der Urkunde über das Grundstücksgeschäft für die jeweils erworbene Immobilie als Tauschwert angesetzt wird, und nicht nur die Wertdifferenz der beiden getauschten Immobilien. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Käuferprovision 5% des Kaufpreises oder des Tauschwerts der erworbenen Immobilie, zzgl. 19% der gesetzlichen MwSt. Bei der Vermietung/Verpachtung von Gewerbeobjekten mit einer vereinbarten Vertragslaufzeit von bis zu 5 Jahren beträgt die Mieterprovision 3,0 Bruttomonatsmieten, zzgl. 19% der gesetzlichen MwSt. Sollte ein Miet- oder Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren einschließlich Verlängerungsoption oder einer längeren Vertragslaufzeit von mehr als 5 Jahren abgeschlossen werden, sind 4,0 Bruttomonatsmieten zzgl. 19% der gesetzlichen Mehrwertsteuer verdient und fällig. Eventuelle zeitlich begrenzte Miet- oder Pachtreduzierungen, einschließlich miet- oder pachtfreier Zeiten, sowie Baukosten-, Umzugszuschüsse und/oder sonstige Incentives oder Nachlässe werden bei der Berechnung der Provision nicht berücksichtigt.

  1. Doppeltätigkeit

Die MONRATI Real Estate GmbH & Co. KG ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter/Tauschpartner) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Im Falle einer Doppeltätigkeit verpflichtet sich die MONRATI Real Estate GmbH & Co. KG zur Unparteilichkeit und Sicherstellung der Pflichtenerfüllung.

  1. Vorkenntnis

Falls dem Maklerkunden das von der MONRATI Real Estate GmbH & Co. KG angebotene Objekt oder Geschäft bereits als verkäuflich, vermietbar oder verpachtbar bzw. abschließbar bekannt ist, hat der Kunde dies unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Informationen (Vorkenntnis) schriftlich mitzuteilen und die Informationsquelle zu benennen. Sollte ein Vertrag über das von MONRATI Real Estate GmbH & Co. KG angebotene Objekt bzw. Geschäft zustande kommen und der Maklerkunde hat gegen diese Mitteilungspflicht verstoßen, so begründet dies eine Schadensersatzpflicht in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

  1. Haftungsbegrenzung/Verjährung

Die Haftung von MONRATI Real Estate GmbH & Co. KG oder seiner Erfüllungsgehilfen bei Fahrlässigkeit ist auf den vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt. Ansprüche auf Schadensersatz verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehung des Anspruchs und Kenntnis aller den Anspruch begründenden Umstände, spätestens jedoch innerhalb von 5 Jahren nach dem schädigenden Ereignis.

 

Die vorstehenden Regelungen zur Haftungsbeschränkung und Haftungsbeschränkung gelten nicht im Falle der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei arglistigem Verhalten von MONRATI Real Estate GmbH & Co. KG.

  1. Datenschutz

Die MONRATI Real Estate GmbH & Co. KG erhebt, verarbeitet und nutzt personen- und/oder objektbezogene Daten, die sich aus dem Maklervertrag und/oder seiner Durchführung ergeben, und übermittelt diese Daten im erforderlichen Umfang an potenzielle Interessenten unter Einhaltung der Vertraulichkeit. Der Maklerkunde erklärt sich durch Zustimmung des Maklervertrags mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personen- und/oder objektbezogenen Daten einverstanden.

Sowohl der Maklerkunde als auch die MONRATI Real Estate GmbH & Co. KG verpflichten sich, personen- oder firmenbezogene Daten ausschließlich für die Erfüllung eigener Zwecke zu nutzen und das Bundesdatenschutzgesetz – auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses – einzuhalten.

Nach Abschluss des Hauptvertrages und Erfüllung des Maklervertrags ist der Maklerkunde verpflichtet überlassene Datenträger der MONRATI Real Estate GmbH & Co. KG unaufgefordert zurückzugeben. Die MONRATI Real Estate GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, die Einhaltung dieser Verpflichtung zu überprüfen.

Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Unterlagen bleiben hiervon unberührt.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Bielefeld.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam bleibt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung von Regelungslücken wird eine angemessene Regelung vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

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